Fischen in der Schweiz, ein Buch mit sieben Siegeln ?
Die schweizer Alpen sind das Wasserschloss Europas. Eine Vielfalt an Fliessgewässern bietet gute Fliegenfischerei auf Forellen inmitten wunderbarer Landschaften. Das Fischen auf Hecht mit der Fliege gehört wohl zum Spannendsten, was die Schweiz fischereilich zu bieten hat. Die kampfstarke Barbe, auch Süsswasser-Bonefish genannt, bietet eine spezielle Herausforderung für den geübten Nymphenfischer.
Ja die Schweiz mit ihren 26 Kantonen, ebensovielen Gesetzgebungen, hunderten von privaten und öffentlichen Gewässern ist eine Herausforderung für denjenigen der sich hier nicht auskennt. Unsere Fischerei- und Tierschutzgesetze gehören zu den strengsten weltweit. Nicht ganz einfach hier klarzukommen, wenn man nur mal einen Tag angeln möchte.
Wenn Sie es sich beim Fliegenfischen in der Schweiz einfach machen möchten- buchen Sie mich für einen oder mehrere Tage ! Guten Gewissens und mit der Sicherheit gesetzeskonform unterwegs zu sein, können Sie den Tag am Wasser vollumfänglich geniessen. Grundsätzlich gebe ich, soweit als möglich, gerne Auskunft, doch gebe ich zu bedenken, dass ich mich auf den Kanton Bern spezialisiere. Was hier gilt, kann im Nachbarkanton schon ganz anders sein.
Fliegenfischen in der Schweiz – Allgemeine Informationen
Zuerst möchte ich anführen, dass ich weder Oberfischereiaufseher noch Anwalt bin. Die nachfolgenden Infos wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengetragen- da es sich um Fragen handelt, welche ich fast täglich zu hören bekomme. Nur damit dies klar ist: alleine unterwegs am Wasser beim fischen in der Schweiz, sind Sie selbst alleine verantwortlich für Ihr Tun und Lassen- und dass Sie sich innerhalb der gültigen Gesetzgebung bewegen……
- Benötige ich ein Patent / eine Fischereilizenz um in der Schweiz zu angeln ?
Grundsätzlich gilt an allen grösseren schweizer Seen das sog. Freiangelrecht. D.h. Sie dürfen vom Ufer aus mit einer Rute, einem widerhakenlosen Haken ohne Patent angeln. Selbstverständlich haben sämtliche Fischereireglemente betr. Schonzeiten, Mindestmasse, etc- sowie das Tierschutzgesetz trotzdem ihre gültigkeit. Fliessgewässer verlangen immer nach einem gültigen Patent. Hier im Kanton Bern sind die meisten grösseren Gewässer öffentlich und somit mit dem kantonalen Patent befischbar. In anderen Kantonen befinden sich die Fischereirechte zum grossen Teil in privater Hand. Also bitte zuerst abklären, ob ein spezifisches Patent in dem zu befischenden Gewässer auch wirklich gilt.
- Benötige ich den SaNa Sachkundenachweis ?
Auch hier können die Regelungen in verschiedenen Kantonen variieren. Im Kanton Bern benötigen Sie den SaNa, wenn Sie ein Patent von einer Dauer von mehr als einem einzigen Tag erwerben möchten. Für Tagespatente ist glücklicherweise (noch) kein SaNa nötig. Allerdings empfiehlt sich der Besuch dieses interessanten Kurses grundsätzlich jedermann der an der Fischerei interessiert ist. Weitere Infos zur SaNa Ausbildung auf der offiziellen SaNa Webseite
Es ist damit zu rechnen, dass der SaNa in Kürze für alle Fischer schweizweit obligatorisch wird !
- Ist Catch & Release (das Zurücksetzen gefangener Fische) wirklich illegal ?
Hier ist nur die Rede von Fischen, welche während der offenen Saison gefangen wurden und das geforderte Fangmindestmass aufweisen. Alle Fische die während der Schonzeit gefangen wurden oder zu klein sind- müssen ausnahmslos sofort & schonend zurückgesetzt werden.
Nun zum Punkt: unsere Tierschutzgesetzgebung verbietet das systematische Catch & Release. Allerdings wurde dieses Gesetzt bereits wieder abgeschwächt (Vollzugshilfe Angelfischerei, Dezember 2014)- was beweisen mag, dass auch in unseren Amtsstuben ein Rest an gesundem Menschenverstand übrig ist….
Sie sind auf der sicheren Seite, wenn Sie sich an folgendes halten:
- das Angeln mit der Absicht sämtliche Fische wieder freizulassen, ist klar gesetzeswidrig (=systematisch)
- einzelne Fische dürfen aus ökologischen Gründen wieder zurückgesetzt werden, wenn die Überlebensfähigkeit des Fisches gegeben ist– d.h. mit grösstmöglicher Vorsicht behandeln, falls überhaupt nur eine kurze Zeit ausserhalb des Wassers halten (fotografieren), nur mit nassen Händen berühren. Verletzte, erschöpfte oder aus grosser Tiefe hochgeholte Fische dürfen nicht zurückgesetzt werden.
Dies tönt nun alles hochkompliziert- ist es aber eigentlich nicht. Der Angler kann in Eigenverantwortung entscheiden, ob er einen eindeutig überlebensfähigen Fisch wieder freilässt !!! Ich enthalte mich hier weiterer persönlicher Kommentare- jeder muss selbst wissen, wie er dies am Wasser praktiziert.
Angaben zu Fischereibehörden, Kartenausgabestellen finden Sie auf meiner Link Seite.
Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Beim Fliegenfischen in der Schweiz ersparen Sie sich viel Zeit und Ärger, wenn Sie mich als Fliegenfischer Guide anstellen !